Der Bauausschuss der Gemeinde Ammersbek hat sich am 09.09.2026 mit mehreren größeren Infrastrukturthemen beschäftigt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem der Zustand der gemeindlichen Brücken, die Pflege der Regenrückhaltebecken, mögliche Straßensanierungen mit Fördermitteln sowie die Widmung der Franz-Kruse-Straße und mehrerer Gehwege am Moorweg.
Baugenehmigung für Leichtbauhalle der Feuerwehr Hoisbüttel
Aus der Verwaltung wurde berichtet, dass eine Baugenehmigung für die geplante Leichtbauhalle auf dem Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr Hoisbüttel an der Hoisbüttler Dorfstraße 6 bei der Gemeinde eingegangen ist. Somit kann die Verlegung der Drehleiter in das Gerätehaus der Feuerwehr Hoisbüttel vorgenommen werden.
Fördermittel für Ammersbeks Infrastruktur
Mit dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz stehen der Gemeinde Ammersbek nach Angaben der Verwaltung 4,4 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Der Bauausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis. Eine abschließende Festlegung der zu finanzierenden Projekte war damit noch nicht verbunden. Nach weitergehender Beratung im Finanzausschuss wurde in der Angelegenheit festgehalten, dass die Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen weitergehend behandelt werden.
Abwasserbeseitigung: mögliche Aufgabenübertragung an Hamburg Wasser
Hamburg Wasser stellte dem Bauausschuss ein Modell für eine mögliche Übertragung der Abwasserbeseitigung vor. Dabei geht es sowohl um die Schmutzwasserbeseitigung als auch um die Niederschlagswasserbeseitigung. Bürgermeister Horst Ansén erläuterte, dass die steigenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen von der Gemeindeverwaltung kaum noch dauerhaft bewältigt werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb eine Übertragung dieser Aufgaben erforderlich.
Ammersbek verfügt nach den Angaben von Hamburg Wasser über 32,6 Kilometer Schmutzwasserkanal, 0,4 Kilometer Vakuumentwässerung und 35,1 Kilometer Regenwasserkanal. Hinzu kommen sechs Schmutzwasserpumpwerke, 72 dezentrale Anlagen wie Sammelgruben und Kleinkläranlagen, ein Regenwasserpumpwerk, 14 Regenrückhaltebecken und 37 Einleitstellen. Jährlich werden rund 240.000 Kubikmeter Schmutzwasser nach Hamburg und rund 210.000 Kubikmeter nach Ahrensburg übergeleitet.
Eine mögliche Übertragung soll über eine öffentlich rechtliche Vereinbarung erfolgen. Nach dem von Hamburg Wasser vorgestellten Modell würde die Satzungshoheit übergehen. Die Gemeinde soll bei Satzungsänderungen jedoch ein Vetorecht behalten. Auch das Kostendeckungsprinzip bleibt bestehen. Die Zustimmung des Innenministeriums Schleswig-Holstein wäre erforderlich.
Als mögliche Zielmarke wurde eine vollständige hoheitliche Aufgabenübertragung bis 2030 vorgestellt. Zunächst sollen 2026 und 2027 das vorhandene Sanierungskonzept fortgeschrieben und umgesetzt sowie die politischen Gremien weiter informiert werden. Für 2027 und 2028 sind eine weitergehende Betriebsunterstützung, die Bewertung des Anlagenvermögens und erste Vertragsentwürfe vorgesehen. Der Abstimmungsprozess mit Gemeinde, Kreis Stormarn, Innenministerium und Hamburger Stadtentwässerung könnte sich anschließend über die Jahre 2028 und 2029 erstrecken. Dieser Zeitplan steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der notwendigen politischen und aufsichtsrechtlichen Entscheidungen.
Vor einer vollständigen Übertragung muss die Gemeinde wesentliche Defizite ihrer Abwasseranlagen weiter aufarbeiten. Hamburg Wasser nennt unter anderem die Sanierung des Pumpwerks Lottbek, Anforderungen an Verkehrssicherung und Arbeitssicherheit sowie die Entschlammung von Regenrückhaltebecken. Eine umfassende Zustandsanalyse und Risikobewertung bleibt zunächst Aufgabe der Gemeinde, Hamburg Wasser soll dabei beratend unterstützen.
Eine Entscheidung über die endgültige Aufgabenübertragung wurde somit noch nicht getroffen. Vorgestellt und beraten wurde zunächst der mögliche Weg zu einer späteren Übertragung. Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit auf Empfehlung des Bauausschusses Gespräche zur vertraglichen Gestaltung führen.
Brückenbestand wird neu bewertet
Der jährliche Bericht zu den Brücken und Durchlässen enthält eine überarbeitete Prioritätenplanung bis 2034. Für 2027 sind zunächst 14.000 Euro für Bauwerksprüfungen und kleinere Reparaturen vorgesehen. Für Ersatzneubauten sind insgesamt 530.000 Euro vorgesehen.
Besonders ausführlich diskutiert wurde die Holzbrücke BW 17 über der Lottbek im Bereich Nien Diek in Richtung Stausee. Planungen sehen für einen Ersatzneubau bislang rund 220.000 Euro vor. Die Arbeiten waren für 2027 bis 2028 eingeplant. Im Ausschuss wurde jedoch grundsätzlich hinterfragt, ob die Brücke tatsächlich ersetzt werden muss. Eine Querungsmöglichkeit der Lottbek besteht in diesem Bereich auch ohne dieses Bauwerk.
In der Sitzung wurde deshalb auch ein möglicher Rückbau erörtert. Die Verwaltung soll die Abrisskosten in den Haushaltsansatz aufnehmen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass bei weiteren erneuerungsbedürftigen Brücken jeweils geprüft werden soll, ob ein Ersatz tatsächlich notwendig ist. Bei zwei anderen Bauwerken könnte nach Angaben der Verwaltung anstelle einer Brücke möglicherweise ein Durchlass hergestellt werden, wodurch laufende Wartungskosten entfallen könnten.
Bei der BW 17 wurde auch eine Beteiligung des Bezirks Wandsbek an den Kosten angesprochen, weil die Brücke ebenfalls von Menschen aus dem angrenzenden Hamburger Gebiet genutzt wird. Eine Entscheidung über einen Neubau wurde in dieser Sitzung noch nicht getroffen.
Regenrückhaltebecken: 296.000 Euro für den Weg zum Brook
Für die gemeindlichen Regenrückhaltebecken liegt eine Planung für Pflege und Entschlammung bis 2034 vor. Hintergrund sind regelmäßige Untersuchungen der Schlammpegel und entsprechende Meldungen an die Wasserbehörden.
Besonders dringender Handlungsbedarf besteht am Regenrückhaltebecken Weg zum Brook. Eine Untersuchung hat dort einen zu hohen Schlammpegel festgestellt. Wegen erhöhter Schadstoffwerte im zu entfernenden Material muss die Entsorgung durch eine Fachfirma erfolgen. Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei 296.000 Euro. Die Entschlammung ist für 2027 vorgesehen.
Nach Angaben der Verwaltung sind die geplanten 296.000 Euro bislang nicht durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt. Die Maßnahme kann nach dem in der Sitzung dargestellten Sachstand dennoch nicht einfach aufgeschoben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Regenrückhaltebecken am Bauhof am Gutshof. Dort wurde bereits eine Schlammpegelmessung durchgeführt. Für 2028 ist eine Teilräumung im Einlaufbereich vorgesehen. Die Unterlagen kalkulieren hierfür 46.000 Euro. Wo es technisch möglich ist, soll der Bauhof Arbeiten selbst übernehmen, um die Kosten zu begrenzen.
Franz-Kruse-Straße soll erstmals formell gewidmet werden
Für die Franz-Kruse-Straße zwischen Bünningstedt und der Siedlung Daheim / Heimgarten lag nach Angaben der Verwaltung bisher keine formelle Widmung als öffentliche Straße vor. Der Bauausschuss hat die Vorlage unverändert beschlossen und damit eine entsprechende Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.
Die Straße soll als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft werden. Nach dem Beschlussvorschlag soll die Nutzung für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Landwirtschaftlicher Verkehr soll von dieser Einschränkung ausgenommen bleiben. Hintergrund ist unter anderem der Schutz der anschließenden Wohngebiete Am Golfplatz und Eschenweg vor Lkw Durchgangsverkehr.
Der Lageplan zeigt den Verlauf der Franz-Kruse-Straße zwischen der Siedlung Daheim / Heimgarten im Süden und dem Bereich Bünningstedt im Norden. Die zu widmende Strecke führt dabei über weitgehend landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Gehwege am Moorweg sollen öffentlich gewidmet werden
Auch mehrere Zuwegungen zu den Reihenhäusern am Moorweg im Ortsteil Lottbek sollen erstmals formal als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Betroffen sind die Reihenhäuser Moorweg 3a bis h, 4a bis g, 5a bis h, 6a bis h, 7a bis h und 8a bis i.
Die Nutzung soll auf Fußgängerinnen und Fußgänger beschränkt bleiben. Kraftfahrzeugverkehr ist auf diesen Wegen nicht vorgesehen. Die Widmung dient insbesondere dazu, die Erschließung der rückwärtig gelegenen Reihenhäuser auch rechtlich eindeutig sicherzustellen.