Neues aus der Gemeindevertretung vom 05.12.2017

Neue Grundschule für Bünningstedt:

Die heutige Schule wurde in den 60er Jahren erbaut und bis in die 90er Jahre erweitert. Abgesehen von der Einrichtung einer Mensa erfolgte eine Sanierung letztmalig vor gut 20 Jahren. Insofern ist vorstellbar, dass die Schule in fast jeder Hinsicht nicht mehr heutigen und schon gar nicht künftigen Anforderungen und Standards entsprechen kann. So ist insbesondere die Technik marode, es gibt keine energetischen Baumaßnahmen, das Raumprogramm ist aus pädagogischer Sicht unzureichend und erfüllt auch nicht die entsprechenden Richtlinien. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass nach einer Brandverhütungsschau durch die Bauaufsicht des Kreises erhebliche Mängel in und an dem Schulgebäude festgestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund besteht für die Gemeinde erheblicher Handlungszwang. Eine Kostenschätzung für eine Sanierung beläuft sich bei der von vier Varianten favorisierten auf 4,2 Mio. €.

Bei so einem Kostenvolumen stellte sich natürlich die Frage, ob ein Neubau nicht sinnvoller wäre. Eine grobe Kostenschätzung dafür belief sich auf ca. 4,6 Mio. €. Danach soll ein Neubau auf einer benachbarten Fläche errichtet werden, die Schule nach Fertigstellung dort einziehen, das heutige Schulgebäude dann abgerissen und ihre Fläche zur Gegenfinanzierung als Bauland verkauft werden. Es findet im Gegensatz zur Sanierung bei dieser Neubauvariante kein Schulumbau bei laufendem Betrieb statt.

Der relativ geringe Finanzierungsunterschied war für uns auch Veranlassung, eine detaillierte Kostenberechnung einzufordern. Diese liegt mit 6,3 Mio. € inzwischen vor und beinhaltet eine deutlich verbesserte pädagogische und räumliche Situation. Allerdings waren uns die Kosten einfach zu hoch, weshalb wir am 05.12.2017 in der Gemeindevertretung eine Deckelung auf 5 Mio. € beschlossen haben. Die Verwaltung ist nun dabei, eine kostengünstigere Alternative für einen Neubau erarbeiten zu lassen.

Über die Frage, Sanierung der Schule oder Neubau ist seit 2015 in vielen Ausschuss- und Arbeitskreissitzungen beraten, diskutiert und gestritten worden.

Letztlich haben wir als SPD-Fraktion die Auffassung vertreten, wenn der Kostenunterschied finanziell vertretbar ist, ist ein Schulneubau die bessere Lösung.

Insbesondere, weil ein Neubau heutige und künftige Anforderungen an eine moderne Schule erfüllen kann, was durch einen sanierten Altbau, der in seinen Strukturen nicht veränderbar ist, nicht möglich sein wird. Es ist absehbar, dass wir bei einer Sanierung in den kommenden Jahren immer weiter investieren müssen, so dass diese evtl. sogar teurer als ein Neubau werden könnte. Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein Umbau bei laufendem Betrieb erhebliche Auswirkungen auf den schulischen Bereich und vor allen Dingen die Kinder haben wird. Eine Auslagerung von Klassen dürfte dabei unumgänglich werden. Die Kosten dafür (z.B. Container anmieten) sind bei den Sanierungskosten noch nicht berücksichtigt worden und dürften nicht unerheblich sein. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Kostenschätzung für eine Sanierung aus dem Jahre 2015 stammt und infolge der Kostensteigerungen im Baugewerbe heute erheblich höher sein dürfte.

 

Entwurf 8. Änderung Bebauungsplan Nr. B 14 beschlossen:

Nach mehreren Jahren des Stillstands sind nun endlich die Weichen für eine Bebauung der Brachfläche Hamburger Straße / Ecke Georg-Sasse-Straße gestellt.

Der jetzige Eigentümer möchte die Fläche mit einem Wohn- und Geschäftshaus sowie einer Tiefgarage bebauen. Geplant waren 5 Geschosse mit einem Staffelgeschoss (eingerücktes oberstes Geschoss), also insgesamt 6 Geschosse. Dies wäre nach Auffassung der SPD-Fraktion an der exponierten Lage im Eingangsbereich der Georg-Sasse-Straße zu massiv (klotzig) und erdrückend gewesen. Insofern konnten wir in der Gemeindevertretung durchsetzen, dass die Geschosshöhe auf maximal drei Geschosse plus Staffelgeschoss begrenzt wird. Sie entspricht im Übrigen auch den Bauhöhen in der Georg-Sasse-Straße und der näheren Umgebung. Ferner wird es endlich einen Geh- und Radweg entlang der U-Bahn-Trasse bis zu den Parkhäusern und vernünftige Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern geben.

Im weiteren Verfahren wird jetzt der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf öffentlich ausgelegt und Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es kann jeder dazu Stellung nehmen oder Einwendungen vorbringen. Bauausschuss und Gemeindevertretung müssen sich dann mit den Einwendungen auseinandersetzen bevor die 8. Änderung des Bebauungsplans verbindlich beschlossen werden kann.

 

Haushalt 2018:

Der Haushalt wurde mit einem Defizit von 3,36 Mio. € beschlossen. Zur Deckung müssen im nächsten Jahr entsprechende Kredite aufgenommen und Mittel aus der Rücklage entnommen werden.

 

Stellenplan:

Der Stellenplan für die Verwaltung wurde mit 3,5 zusätzlichen Stellen genehmigt.

 

Grundsteuer:

Wegen der angespannten Haushaltslage und der geplanten Investitionen (z.B. Umbau Feuerwehrgerätehaus Hoisbüttel 1,13 Mio., Neubau Feuerwehrgerätehaus Bünningstedt 2,15 Mio. €, Schule Bünningstedt 5 Mio. €) war es erforderlich, die Grundsteuer moderat von 390 auf 410 Prozentpunkte zu erhöhen, um handlungsfähig zu bleiben.