Am 17.09.2025 tagte der Bauausschuss der Gemeinde Ammersbek. Im Mittelpunkt standen städtebauliche Planungen, die zukünftige Entwicklung von Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie Fragen der Verkehrs- und Infrastrukturplanung.
Städtebaulicher Rahmenplan Lottbek
Der Bauausschuss hat mehrheitlich beschlossen, das städtebauliche Konzept und die Zielsetzungen für den Rahmenplan Lottbek, inklusive Grundschulstandort, zu billigen. Diese dienen künftig als Arbeitsgrundlage für eine geordnete Entwicklung des Quartiers.
Das Konzept sieht eine Neubebauung in sechs Baufeldern vor. Vorgesehen sind unter anderem ein Grundschulneubau, die Sanierung und Weiternutzung der Sporthalle sowie die Umnutzung des bestehenden Schulgebäudes. Weitere Baufelder sind für Geschosswohnungsbau vorgesehen. Ziel ist die Schaffung von 225 bis 250 Wohnungen. Das Quartier soll autoarm gestaltet werden, mit einem Mobilitätshub am Bültenbarg für den ruhenden Verkehr.
Die städtebaulichen Zielsetzungen umfassen unter anderem bezahlbaren Wohnraum, nachhaltige Energieversorgung, grüne Freiraumgestaltung und eine gute Vernetzung von Schule, Kita und Nachbarschaft.
Eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Rahmenplan ist zu Beginn des Jahres 2026 vorgesehen.
Kita Schäferdresch
Einstimmig wurde beschlossen, die Planungen für den Bau einer Kindertagesstätte am Schäferdresch bis auf Weiteres einzustellen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nur bei klar erkennbarer Bedarfslage und gesicherter Finanzierung.
Die laufenden Änderungen des Bebauungsplans sowie die Fortschreibung des Flächennutzungsplans werden davon nicht berührt und regulär weitergeführt.
Widmung der Straße „Am alten Hof“
Die Straße „Am alten Hof“ (Ortsteil Hoisbüttel, bei der Braaker Mühle) wurde einstimmig dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie wird künftig als Gemeindestraße eingestuft. Mit der Widmung ist die Straße nun eine öffentliche Einrichtung, die im Gemeingebrauch steht. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Beekkamp“
Zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Beekkamp“ war ein ergänzendes Verfahren notwendig, da in der ursprünglichen Fassung eine Präambel auf der Planurkunde fehlte. Die Gemeindevertretung wird den Satzungsbeschluss in korrigierter Form erneut fassen. Inhaltliche Änderungen gibt es nicht, das Verfahren dient ausschließlich der Heilung des Formfehlers.