Die Gemeindevertretung Ammersbek hat in ihrer Sitzung am 17.03.2026 eine Reihe von Beschlüssen zu zentralen Themen der Gemeindeentwicklung, Organisation und Infrastruktur gefasst.
Leitfaden für Wohnungsbau und Anpassung der Zuständigkeiten
Mit dem Beschluss eines Leitfadens zu städtebaulichen Vorstellungen schafft die Gemeinde eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit dem sogenannten Bau-Turbo. Dieser legt fest, unter welchen Bedingungen künftig schneller zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Das zugrunde liegende Gesetz ermöglicht es, im Einzelfall von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen und schneller Baurecht zu schaffen.
Der Leitfaden definiert klare Kriterien für diese Entscheidungen. Ziel ist eine maßvolle Nachverdichtung, etwa durch Bebauung in zweiter Reihe oder Aufstockungen bestehender Gebäude. Gleichzeitig werden Ausschlusskriterien festgelegt, um das Ortsbild sowie Umwelt- und Nachbarschaftsbelange zu schützen.
Unterschiedliche Regelungen für die Ortsteile Lottbek, Hoisbüttel und Bünningstedt sorgen dafür, dass die jeweiligen städtebaulichen Strukturen berücksichtigt werden. Ab einer bestimmten Größe von Bauvorhaben ist weiterhin eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
In der Beratung wurden einzelne Flächen intensiv diskutiert. Ein weitergehender Antrag zur Herausnahme mehrerer Gebiete wurde abgelehnt. Die Fläche am Teichweg wurde jedoch aus dem Leitfaden gestrichen.
Im Zusammenhang mit dem Bau-Turbo wurde auch die Zuständigkeitsordnung der Gemeinde angepasst. Künftig kann der Bürgermeister in Ausnahmefällen die Zustimmung zu Bauvorhaben versagen, wenn aufgrund von Fristen ansonsten automatisch eine Zustimmung eintreten würde. Diese sogenannte Exit-Klausel dient zur Absicherung bei unklaren oder unvollständigen Verfahren.
Verkauf des Schulstandorts Steenhoop
Die Gemeindevertretung hat den Verkauf des ehemaligen Schulgrundstücks Steenhoop 32 im Ortsteil Bünningstedt beschlossen. Das rund 18.573 m² große Grundstück mit Schulgebäude, Hausmeisterwohnung und Turnhalle wird für 2.500.000 Euro an den Kreis Stormarn veräußert.
Der Kreis plant, den Standort für die Erweiterung der Woldenhorn-Schule zu nutzen. Erste Maßnahmen sollen ab April 2026 beginnen. Eine Teilnutzung ist ab dem 01.08.2026 vorgesehen.
Neben dem Verkauf wurden ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde sowie notwendige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte vereinbart.
Wir unterstützen die Entscheidung, da der Standort weiterhin für Bildungszwecke genutzt wird und gleichzeitig finanzielle Spielräume entstehen.
Organisation der Offenen Ganztagsschule
Für die zukünftige Organisation der Offenen Ganztagsschulen wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Hintergrund ist die Neuregelung ab dem 01.08.2026, insbesondere bei Finanzierung und strukturellen Fragen.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen zusammen und soll die weiteren Schritte vorbereiten.
Feuerwehr Bünningstedt: Wahl bestätigt
Die Gemeindevertretung hat der Wahl von Sven Denker zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bünningstedt zugestimmt.
Er wurde bereits auf der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Bünningstedt am 30.01.2026 wiedergewählt. Die Zustimmung durch die Gemeinde ist gesetzlich erforderlich.
Fahrradförderung bleibt bestehen
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Richtlinie zur Förderung der Fahrradnutzung zum 31.12.2026 für Mitarbeitende der Gemeinde auslaufen zu lassen, um die laufenden Haushaltsbelastungen zu reduzieren. Die Mehrheit der Gemeindevertretung sprach sich jedoch für eine Fortführung aus, um weiterhin einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und Arbeitgeberattraktivität zu leisten.
Seit Einführung der Richtlinie im Jahr 2024 wurden 27 Anträge gestellt, aktuell bestehen 25 laufende Förderungen. Die jährlichen Kosten liegen derzeit bei rund 7.000 Euro.
Die Gemeindevertretung ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Damit bleibt die Förderung bestehen.