Keine Aussicht auf Erfolg – Der Turm auf dem Schüberg ist Vergangenheit

Keine Aussicht auf Erfolg

Während der Gemeindevertretersitzung am 19.03.2013 haben sich alle Fraktionen dagegen ausgesprochen, das gemeindeeigene Grundstück auf dem Schüberg für einen Aussichtsturm und jede andere Bebauung zur Verfügung zu stellen.

Die SPD-Fraktion hat ausführlich begründet, warum sie sich gegen das Projekt entschieden hat:

„Laut Kreisverordnung vom 6. Oktober 1987 ist der Schüberg auf der Grundlage des Landschaftspflegegesetzes zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt und in das bei der unteren Landschaftsbehörde geführte Verzeichnis eingetragen worden.

Dazu führt die Kreisverordnung aus, dass der Schüberg bedingt durch seine Geomorphologie und seinen landschaftsprägenden Charakter erhaltenswert ist. Der Bestand mit einem hohen Totholzanteil bietet charakteristischen und zum Teil gefährdeten Tier- und Pflanzenarten gute Lebensmöglichkeiten. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen ist es geboten, die Natur in dem gesamten Gebiet in ihrer Ganzheit zu erhalten.

Die Konsequenzen wurden in § 4 festgelegt:
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles oder die zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.

Insbesondere ist es verboten:
1.Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Grabungen und Räumungen vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern,
2.Straßen, Wege, Brücken, Lager oder Plätze jeder Art anzulegen oder Einfriedigungen zu errichten,
3.Sonstige bauliche Anlagen zu errichten, auch wenn sie keiner Genehmigung nach der Landesbauordnung bedürfen oder sonstige Eingriffe im Sinne des § 7 des Landschaftspflegegesetzes vorzunehmen

Diese Schutzverordnung hat bis heute Gültigkeit. Aus Sicht des Fachdienstes Naturschutz der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn ist das Vorhaben, auf dem Schüberg einen Turm zu errichten, formal nicht zulässig, weil nach der Schutzverordnung keine Ausnahmen von dem Verbot, bauliche Anlagen zu errichten, zugelassen werden können (§6 der VO).

Aus den genannten rechtlichen Gründen und aus Sorge um den Erhalt der Naturressourcen für kommende Generationen, lehnt die SPD-Fraktion es ab, das gemeindeeigene Gelände für die Errichtung eines Aussichtsturms zur Verfügung zu stellen.“

Angesichts der Aussichtslosigkeit, in der Gemeindevertretung eine Mehrheit für das Turmprojekt zu erreichen, erklärte Klaus Tim, stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Aussichten für Ammersbek e.V.“, dass der Verein sich auflösen wird. Damit sind die Turmpläne auf dem Schüberg Vergangenheit.